Gespräche unter dem Turm - Einladung zum 8. August 2024

Nachricht 29. Mai 2024

Das Thema lautet „Erben und Vererben – Vermeiden Sie die zehn häufigsten Fehler!”.

Termin: 8. August 2024, 19:30 Uhr bis etwa 21:00 Uhr
Ort: Gemeindehaus der Gnadenkirche z. Hl. Kreuz
Referent: Dr. Carsten Hoppmann, Rechtsanwalt und Notar, BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Testament, gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Pflichtteil: Wer richtig vererben möchte, kommt an diesen Begriffen nicht vorbei. Die Begrifflichkeiten müssen richtig eingesetzt werden, damit das Erbe auch tatsächlich bei denjenigen ankommt, für die es bestimmt ist und Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Dabei sind die meisten Fehler schon mit ein wenig Recherche zu vermeiden. Für wen passt die gesetzliche Erbfolge? Ohne Testament erben die Kinder und bei verheirateten Personen kommt noch der Ehepartner hinzu. Mit einem Testament kann der Erblasser von der
gesetzlichen Erbfolge abweichen und genau regeln, was mit seinem Nachlass passieren soll. Schon die Form ist entscheidend: Der Erblasser muss sein Testament insgesamt handschriftlich verfassen und unterschreiben. Nur so ist der letzte Wille gültig. Bei einem handschriftlichen Testament ohne juristische Beratung werden häufig Begrifflichkeiten falsch verwendet und eingesetzt. Daher kann ein notarielles Testament ratsam sein. Dies lässt auch einen Erbschein entfallen, welcher bei handschriftlichen Testamenten oftmals erforderlich ist.
Bei einem Ehegattentestament übersehen die Eheleute oftmals die vorhandene Bindungswirkung. Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten, kann der überlebende Ehegatte keine anderen Erben einsetzen, da Ehegattentestamente oftmals wechselbezüglich und bindend sind. Es reicht schon ein kleiner klarstellender Satz, um diesen Fehler und die hierdurch eintretende Bindungswirkung zu vermeiden.
Wichtig ist auch, dass das Testament zu den persönlichen Verhältnisse passt. Einige Erblasser lassen sich nur von steuerlichen Erwägungen treiben und übersehen dabei, dass sie einen Nachlass hinterlassen, der für die Erben nur noch sehr schlecht wirtschaftlich
handhabbar ist.
Die zehn häufigsten Punkte zeigt dieser Vortrag auf und gibt Ihnen einen sicheren Rechtsrahmen für die eigene erbrechtliche Gestaltung.
Referent ist Dr. Carsten Hoppmann, Rechtsanwalt und Notar aus Hannover. Er berät in allen Fragen rund um das Erbrecht. Er ist u. a. Referent bei der Sparkassenakademie Niedersachsen und hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen.

Donnerstags feiern wir von 18 bis 19 Uhr eine Evangelischen Messe in der Gnadenkirche. Hierzu sind auch alle herzlich eingeladen.

Folgende weitere Termine und Themen sind in diesem Jahr geplant:

Do., 10.10.2024, 19:30 - 21:00 Uhr
   Thema: Stufen des Glücks – Wie kann ich Gutes tun
   Referentin: Dietlind Maßmann, Erb- und Stiftungsmanagerin

Do., 12.12.2024, 19:30 - 21:00 Uhr
   Thema: Warum feiern wir Weihnachten? Ein medizinischtheologischer musikalischer Exkurs
   Referent: Prof. Dr. med. Burkard Schwab, Chefarzt Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Helios Klinikum Hildesheim, Organist